PFRON - Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen durch unsere Arbeitsagentur East Power ist ebenfalls möglich. Das Arbeitsrecht verpflichtet Unternehmen mit über 25 Beschäftigten, Menschen mit Behinderungen zu engagieren. Unternehmen, die diese Regel nicht einhalten, sind verpflichtet, Prämien im Zusammenhang mit "unsozialem Verhalten" zu zahlen.
Ihre Höhe hängt von der Anzahl der Beschäftigten ab: Für ein Unternehmen, in dem 25 Beschäftigte tätig sind, sind es derzeit fast 2300 PLN, bei 100 Beschäftigten kann der Beitrag mehr als 9 100* PLN betragen.
Mit ausgewählten Dienstleistungen der Arbeitsagentur East Power können Sie die Kosten minimieren oder vermeiden, die sich aus der Notwendigkeit ergeben, Prämien für zu niedrige Beschäftigungsquoten von Behinderten zu zahlen. Bei Unternehmen, die solche Personen beschäftigen, bietet die Agentur Unterstützung bei der Gewährung von Zuschüssen für die Entlohnung behinderter Arbeitnehmer an. Unsere langjährige Erfahrung im Zusammenhang mit dem Problem der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zeigt, dass ihr Zustand die Arbeitsqualität und den Umfang der Pflichten meist nicht wesentlich beeinflusst. Dank Entschlossenheit und Engagement sind diese Menschen äußerst wertvolle Mitarbeiter.
Service-Implementierungsprozess:
Wir prüfen die Beschäftigungsstruktur im Unternehmen, um die Anzahl der Personen mit einem Behindertenausweis zu ermitteln (die Arbeitgeber wissen oft nicht, wie viele Mitarbeiter über ein solches Dokument verfügen).
Wir wählen Lösungen, die die mit "unsozialem Verhalten" des Unternehmens verbundenen Kosten vermeiden oder erheblich reduzieren.
* Zahlungen an den staatlichen Fonds für die Rehabilitation von Behinderten müssen von Unternehmern geleistet werden, die mindestens 25 Vollzeitbeschäftigte (Vollzeitbeschäftigte) beschäftigen, deren Beschäftigungsquote von Behinderten 6% der Beschäftigten nicht überschreitet. Der Unternehmer zahlt die Zahlung an PFRON in Höhe des Produkts von 40,65% der durchschnittlichen Vergütung und der Anzahl der Beschäftigten, die der Differenz zwischen der Beschäftigung, die die Beschäftigungsquote von Behinderten in Höhe von 6% gewährleistet, und der tatsächlichen Beschäftigung der Behinderten entspricht.